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Felgenaufbereitung bei Kratzern, Rissen und Bordsteinschäden: Was ist erlaubt?

Schäden an Fahrzeugfelgen sind schnell passiert: Meist reicht ein flüchtiger Kontakt mit dem Bordstein oder ein zu tiefes Schlagloch für Kratzer oder Abschürfungen am Alu-Rad. Entsprechend sind laut Schätzung von Experten 31 Millionen beschädigter Felgen auf deutschen Straßen unterwegs. Doch was sollten Autofahrer, die sich an den optischen Mängeln stören und diese behoben haben wollen, unternehmen? Um zweifelsfrei bestimmen zu können, ob eine Beschädigung oberflächlich genug und an der richtigen Stelle der Felge ist, um eine Aufbereitung zu ermöglichen, ist die Begutachtung durch autorisiertes Fachpersonal unabdingbar. Entsprechend qualifizierte Betriebe finden Sie über die FairGarage-Werkstattsuche.

INHALTSVERZEICHNIS:

Ist es erlaubt, Felgen aufbereiten zu lassen?

Nahaufnahme einer beschädigten Felge

Laut Bundesverkehrsministerium ist die Reparatur von einteiligen Aluminimumfelgen bzw. das Inverkehrbringen instandgesetzter Leichtmetallräder nicht zulässig – zu groß ist das Risiko schwerer Verkehrsunfälle. Felgen, die Beulen oder gar Risse aufweisen, sollten sofort ausgewechselt werden. Aber auch kleinere Felgenschäden sind nicht zu unterschätzen: Weder Höhen- noch Seitenschläge oder Beschädigungen an den Felgen von mehr als einem Millimeter Tiefe dürfen repariert werden. Auch das Erwärmen oder Rückverformen der Aluräder oder die Bearbeitung mit Sandstrahlwerkzeugen hat zu Folge, dass das Rad nicht mehr zurück auf die Straße sollte. Ebensowenig dürfen Reifensitzflächen auf der Felge, Anlagefläche, Befestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz sowie Speicheninnenfläche und Felgenbett aufbereitet werden.

Ob Pulverbeschichtung, Hochglanzpolieren, Lackierung oder Hochglanzverdichtung beschädtiger Felgen: die Vorgaben des TÜV, sowie der Fahrzeug- und Felgenhersteller sind strikt einzuhalten.

Hält sich der Autofahrer nicht an die geltenden Vorgaben, riskiert er eine ganze Menge: Eine entgegen der Vorschriften oder falsch reparierte oder aufbereitete Felge lässt die allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Möglicherweise ohne dies zu wissen, ist der Verkehrsteilnehmer ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz unterwegs und kann für verursachte Schäden nach einem Unfall in Regress genommen werden.

Nach einem Kontakt mit dem Bordstein oder Schlagloch sollte der Weg also auf jeden Fall in eine Meisterwerkstatt führen – entsprechend qualifizierte Betriebe finden Sie über die FairGarage-Werkstattsuche.

Richtlinien zur Felgenaufbereitung seit Dezember 2022

Vor rund zwei Jahren wurden die Vorgaben des bisher gültigen Grundsatzpapieres des Sonderausschusses Räder und Reifen im Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT) zum Thema Felgenaufbereitung auf europäischer Ebene (Empfehlung der EUWA) überarbeitet. Seit Anfang Dezember 2022 ist eine daraus abgeleitete nationale Richtlinie gültig, die alle erlaubten Arbeiten klar definiert. Bisher bestehende Grauzonen wurden damit eindeutig geregelt, bei Verstößen drohen Sanktionen.

Neu sind unter anderem folgende Vorgaben:

  • Zur Aufbereitung zählen explizit auch Korrosionsangriffe an glanzgedrehten Rädern.
  • Bei einer Felgenhornbreite unter 11 mm (schmales Felgenhorn „Form J-N“) darf eine Restwandstärke von 10 mm nicht unterschritten werden.
  • Ein maschinelles Bearbeiten (ausgenommen örtliches Anschleifen), z. B. bei glanzgedrehten Rädern, ist aufgrund der Wandstärkenreduzierung nicht zulässig.
  • Das aufbereitende Unternehmen hat die Räder nach erfolgter Arbeit durch einen geeigneten Folienaufkleber oder andere nicht kerbwirkende Verfahren an der Radinnenseite unverlierbar mit Firmenname und Adresse zu kennzeichnen.

Stefan Dittmar, Head of Department Wheels bei TÜV SÜD, rät deshalb zur Vorsicht:

„Moderne Felgen sind sicherheitsrelevante Bauteile, die vom Hersteller perfekt auf ihre Rolle beim jeweiligen Modell hin entwickelt wurden – vom Cityflitzer bis zum Sportwagen. Spielraum, wie er bei früheren Leichtmetallrädern noch vorhanden gewesen sein mag, gibt es heute nicht mehr – schon ein Materialabtrag von einem Millimeter kann die ursprüngliche Lebensdauer einer Felge halbieren. Autofahrer sollten deswegen auch alle aufbereitenden Arbeiten an Leichtmetallrädern unbedingt in der Fachwerkstatt ihres Vertrauens ausführen lassen, um in Sachen ABE, Versicherungsschutz und Produkthaftung keinerlei Risiko einzugehen.“

Entsprechend qualifizierte Betriebe finden Sie über die FairGarage-Werkstattsuche.

Wann ist eine Felgenaufbereitung laut TÜV zulässig?

Um die Verkehrssicherheit nach erfolgter Felgeninstandsetzung zu gewährleisten, hat TÜV SÜD umfangreiche Prüfungen an beschädigten Rädern durchgeführt. Die vorliegenden Ergebnisse wurden zur Grundlage des sogenannten Alufelgen-Grenzwertkataloges, der in der Radaufbereitung Anwendung findet. Dieser gibt Empfehlungen, bei welchen Schadensbildern eine Felgenaufbereitung zulässig ist und wann die entsprechenden Verfahren nicht mehr angewandt werden können. Aktuell gilt folgendes:

Felge bei einem oberflächlichen Schaden ausbessern

Ist die Felge mehrteilig, der Schaden nur oberflächlich und an der richtigen Stelle außen am Rad, kann eine professionelle Felgenaufbereitung im Rahmen des rechtlich und technisch Möglichen liegen. Dies spart dem Autofahrer den kostspieligen Austausch eines oder mehrere Leichtmetallräder.

Kratzer an der Felge entfernen

Während leichte Lackschäden im gesamten Sichtbereich ausgebessert werden dürfen, sind Kratzer an der Felge bis zu einer Tiefe von einem Millimeter im Grundmetall nur dann reparabel, wenn sie sich nicht weiter als 5,0 Zentimeter vom Außenhorn gemessen befinden.

Beschädigungen im Inneren der Felge

Beschädigungen im Inneren der Felge dürfen weder geschliffen, noch gespachtelt werden – hier ist ein Komplettersatz notwendig.

Darf man eine Felge mehrmals aufbereiten lassen?

Nein. Wurde eine Felge einmal aufbereitet, muss sie bei einem erneuten Schaden gewechselt werden.

Wie funktioniert die professionelle Felgenaufbereitung?

Felgenaufbereitung: Vorher-Nachher-Vergleich

Nach Demontage der Räder und deren Befestigungsteile sind diese gründlich hinsichtlich ihres sicheren Zustandes zu überprüfen. Die Teile müssen ohne Bruch, Verformung, Korrosion, deutlichem Verschleiß oder anderen Unzulänglichkeiten sein. Außerdem sollen keine technischen Veränderungen am Rad vorgenommen werden.

Alufelgen mittels CNC-Drehmaschinen aufbereiten

Die Instandsetzung von glanzgedrehten Alufelgen mittels CNC-Drehmaschinen ist zwar im Prinzip zulässig, deren Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr nach erfolgter Reparatur jedoch verboten. Durch die Abnahme von Material auf der gesamten Fläche der Felge wird diese laut Experten vor allem im Speichenbereich geschwächt, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Felgenaufbereitung durch Spezialmaschinen

Anders ist die Sachlage bei der  Felgenaufbereitung durch Spezialmaschinen: Diese polieren den Kratzer im Rotationsschleifverfahren zunächst aus, ehe die Felge wieder auf Hochglanz gebracht wird. Klarlack oder die zum jeweiligen Rad passende Farbe schützen die instandgesetzte Stelle. Diese Methode entspricht nicht nur den Vorgaben namhafter Fahrzeughersteller sowie des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik, sondern „beeinträchtigt die Betriebsfestigkeit der aufbereiteten Felge“ laut technischem Bericht   SÜD nicht. Gleiches gilt für das fachgerechte Verrunden von Kerben oder das Beseitigen von Korrosionsspuren oder Salzfraß.